Politik erleichtert Angestellten den Versicherungswechsel

Abgelegt unter Politik by Redaktion am 22. Juni 2011

Wer noch vor einigen Jahren als gesetzlich versicherter Angestellter in die private Krankenversicherung wechseln wollte, der musste in einem Zeitraum von drei Jahren jeweils über der Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 49.500 Euro liegen. Durch die neue Gesundheitsreform wurde der Wechsel für gesetzlich versicherte Angestellte in die private Krankenversicherung nunmehr erleichtert. Nun muss die Beitragsbemessungsgrenze nur einmal überschritten werden, dann ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Wer also durch Bonuszahlungen einmal über dieser Grenze lag und nun darunter liegt, der kann dennoch in die private Krankenversicherung wechseln, sofern er einmal ein Jahr nachweisen kann, dass diese Grenze erreicht wurde.

Sollte man zu diesem Personenkreis gehören und über einen Wechsel nachdenken, ist es jedoch ratsam vorab einen Private Krankenversicherung Vergleich durchzuführen. Nur so kann man herausfinden, welche Versicherung wirklich die optimale für individuellen Ansprüche ist.

Diese Regelung ist seit dem 01. Januar 2011 in Kraft getreten. So haben etwa 80000 Angestellte in den ersten vier Monaten des Jahres bereits den Wechsel in die private Krankenversicherung vollziehen können, nach der alten Regelung wäre dies so nicht möglich gewesen. Wer bereits beim Berufseinstieg ein Einkommen aufweist, welches ein Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze für möglich erscheinen lässt, der kann direkt wählen, ob er in die private Krankenversicherung möchte oder in die gesetzliche Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung bietet im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung mehr Service zu teilweise sogar geringeren Beiträgen. Gerade für alleinstehende junge Angestellte lohnt sich in Zukunft ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung hin zur privaten Krankenversicherung.

Die politischen Auswirkungen der Änderung bilden zugleich das Selbstverständnis der Regierungspartei FDP ab. Diese sieht den Staat nur als äußeren Rahmen jedes Individuums an, in dem sich jeder persönlich absichern muss, aber auch selbst entfalten kann. Insofern bildet die kürzlich beschlossene Gesundheitsreform das Selbstverständnis der FDP 1:1 ab. Im Grunde bedeutet die Entscheidung jedoch nur eine Rücknahme der Entscheidung der ehemaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, diese wollte durch die zunehmende Abwanderung von gut verdienenden Angestellten und durch die Reglementierung dieser Tendenz, einen Kollaps des gesetzlichen Gesundheitssystems verhindern. Im Grunde wurde durch die Gesundheitsreform nur der vorherige Zustand mit einigen kleinen Änderungen wieder hergestellt.

 



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